Rechtliche Anerkennung nichtbinärer Personen
Ein Meilenstein für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung Der Verfassungsgerichtshof hat mit der wegweisenden Erkenntnis vom 18. Dezember 2025 (E 1297/2025) entschieden, dass nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt werden.


